Anerkennungssatzung

Die Verfahren zur Anerkennung und Anrechnung von bereits erworbenen Leistungen werden an der Universität Rostock durch die Anerkennungssatzung geregelt.

Ergänzende Hinweise, Arbeitshilfen, Erklärvideos und Good-Practice-Beispiele sowie ein FAQ zu Anerkennung und Anrechnung finden Sie auch auf der Homepage des HRK-Projekts: Mobilität und Durchlässigkeit stärken: Anerkennung und Anrechnung an Hochschulen (Modus): https://www.hrk-modus.de/