Information zum Systemakkreditierungsverfahren
Die Universität Rostock hat das Hauptverfahren zur Systemakkreditierung im April 2016 eröffnet. In diesem Verfahren wurden die bestehenden internen Qualitätssicherungsprozesse zur Neueinrichtung und Evaluierung von Studiengängen durch die Akkreditierungsagentur AQAS überprüft.
Das Verfahren wurde im März 2018 erfolgreich abgeschlossen.
Die internen Akkreditierungen laufen nach dem Leitfaden zum Verfahren interner Studiengangsevaluation ab.
Wer verpflichtet uns zur Akkreditierung?
Das Landeshochschulgesetz Mecklenburg-Vorpommern verpflichtet alle Hochschulen des Landes sich ein Qualitätssicherungssystem zu geben und mindestens alle sieben Jahre Verfahren der externen Evaluation durchzuführen. Auf eine solche externe Evaluation kann nur verzichtet werden, wenn die Universität über ein akkreditiertes Verfahren zur Sicherung der Qualität von Lehre und Studium verfügt (sprich: systemakkreditiert ist). (§3a LHG)
Gleichzeitig verpflichtet das Landeshochschulgesetz Mecklenburg-Vorpommern die Hochschulen ihre Studiengänge akkreditieren zu lassen und bindet sie dabei an die Vorgaben des Bundes und der Länder zur Akkreditierung. Auf eine Programmakkreditierung kann nur dann verzichtet werden, wenn die Universität systemakkreditiert ist. (§28(5) LHG)
Welche Konsequenzen hat eine Nicht-Akkreditierung für Studierende?
Absolvent*innen werden in einigen Bewerbungsverfahren unter Umständen nicht berücksichtigt, wenn ihr Studium nicht akkreditiert ist. Beispielsweise spricht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in ihren Bewerbungsverfahren für den gehobenen und höheren Dienst nur Personen mit Abschluss in einem akkreditierten Studiengang an. Vermehrt fordern die Arbeitgeber*innen im öffentlichen Dienst einen Abschluss eines akkreditierten Studienganges ein, um eine Einstellung vorzunehmen.
Was verändert sich mit einer Systemakkreditierung?
Die Bescheinigung für eine positive Systemakkreditierung ermöglicht der Universität Rostock die bisherigen Programmakkreditierungen der einzelnen Studiengänge durch eigene Evaluationsverfahren mit externen Gutachter*innen zu ersetzen und das Bestehen der internen Akkreditierung des Studiengangs zu bestätigen.