Verfahrensrichtlinie

Die Universität Rostock hat zur Genehmigung der Einrichtung und Änderung von Studiengängen auf der Grundlage des Landeshochschulgesetzes und der universitären Gremien eine Verfahrensordnung festgelegt. Die Verfahrensrichtlinie gibt den verbindlichen Ablauf aller Verfahren zur Einrichtung, Änderung, Akkreditierung und Aufhebung von Studiengängen an der Universität Rostock wieder und benennt die für die jeweiligen Verfahrensschritte verantwortliche Organisationseinheit. Die Grundlage dafür bilden insbesondere die landesrechtlichen Vorgaben sowie die Vorgaben zur Akkreditierung und die Qualitätsordnung.

Die Verfahrensrichtlinie für das Anlegen, Ändern und Schließen von Modulen enthält die Vorgaben für Module und deren Umgang an der Univeristät Rostock.

Die aktuell beantragten und geplanten Einrichtungen, Änderungen und Schließungen von Verfahren zur Studienreform und Akkreditierung werden jährlich vom Rektorat beschlossen und geprüft.