Rahmenprüfungsordnungen

Seit 2012 wurde an der Universität Rostock die Prüfungsordnung pro Studiengang durch die Rahmenprüfungsordnung (RPO) ersetzt. Unter die letzte gültige Fassung der Ordnung müssen sich alle neuen Studiengänge und zukünftige Änderungen von Studiengängen unterordnen. Es wird aufgrund der unterschiedlichen Abschlussformen in eine RPO für den Bachelor/Master und eine RPO für das Lehramt (Staatsexamen) unterschieden. Der überwiegende Teil der an der Universität Rostock studierbaren Studiengänge ordnet sich einer der beiden RPOs unter. Es gibt Ausnahmen, die aufgrund politischer oder kirchlicher Vorgaben Abschlussformen wie Staatsexamen oder Magister weiterhin führen und formal nicht unter diese Ordnungen fallen, sich jedoch daran orientieren sollten, um eine Vergleichbarkeit von bspw. genutzten Modulen innerhalb der Universität Rostock zu erreichen.

Die Rahmenprüfungsordnungen sollen Prüfungsvorgaben über die Studiengänge vereinheitlichen und somit die Erarbeitung einer jeweiligen Prüfungsordnung pro Studiengang ablösen.