Studiengangsevaluation/Akkreditierung

Bei allen Verfahren der Neureinrichtung und wesentlichen Änderung von Studiengängen ist zeitgleich ein Verfahren zur internen Akkreditierung zu durchlaufen. Darüber hinaus sind Verfahren der internen Akkreditierung im Rahmen der regelmäßigen Qualitätssicherung mit Auslaufen der Akkreditierungsfrist zu aktualisieren, auch wenn keine Änderungen am Studiengang geplant sind.

Das Verfahren zur internen Akkreditierung sollte mindestens ein Jahr vor Auslaufen der Akkreditierung bzw. geplanten Neueinrichtung oder Änderung eines Studiengangs begonnen werden.

Die Verfahrensrichtlinie zur Einrichtung, Änderung, Akkreditierung und Aufhebung von Studiengängen regelt diese Verfahren an der Universität Rostock.

Die Vorlagen sind angelehnt an die Raster für Akkreditierungsberichte des Akkreditierungsrates und berücksichtigen die Anforderungen an die Veröffentlichungspraxis systemakkreditierter Hochschulen (Beschluss der Akkreditierungsrates vom 10.06.2022, Drs. AR 61-2022)

Darüber hinaus gibt es hilfreiche Hinweise zur benennung von Gutachter:innen auch in den Leitlinien zu der Benennung von Gutachterinnen und Gutachtern und der Zusammenstellung von Gutachtergruppen für Akkreditierungsverfahren der HRK. 

Grundlage für alle Akkreditierungsverfahren an der Universität Rostock ist neben der Qualitätsordnung der Universität Rostock die Landesverordnung zur Regelung der Studienakkreditierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Studienakkreditierungslandesverordnung - StudakkLVO M-V). Hilfreiche Antworten auf viele Fragen finden Sie auch auf der Seite des Akkreditierungsrates