Studiengangsevaluation/Akkreditierung
Bei allen Verfahren der Neureinrichtung und wesentlichen Änderung von Studiengängen ist zeitgleich ein Verfahren zur internen Akkreditierung zu durchlaufen. Darüber hinaus sind Verfahren der internen Akkreditierung im Rahmen der regelmäßigen Qualitätssicherung mit Auslaufen der Akkreditierungsfrist zu aktualisieren, auch wenn keine Änderungen am Studiengang geplant sind.
Das Verfahren zur internen Akkreditierung sollte mindestens ein Jahr vor Auslaufen der Akkreditierung bzw. geplanten Neueinrichtung oder Änderung eines Studiengangs begonnen werden.
- Leitfaden zum Verfahren externer Studiengangsevaluation
- Anlage 1: Frageleitfaden zur Erstellung der Selbstbeschreibung für die Evaluation von Studiengängen an der Universität Rostock
- Anlage 2a: Frageleitfaden für die Gutachter/-innen im Rahmen der Evaluation von Studiengängen an der Universität Rostock
- Anlage 2b: Frageleitfaden für die Gutachter/-innen im Rahmen der Evaluation von Studiengängen an der Universität Rostock - detailliert
- Anlage 3: Vorlage Evaluationsbericht
- Anlage 4: Vorlage Akkreditierungsbericht
- Anlage 5: Vorlage: Zeitplan der Vor-Ort-Begehung
- Anlage 6: Muster Teilnahmeerklärung